Am heutigen Freitag stand Sprungrettung mit einem Sprungpolster auf dem Dienstplan.
Das Sprungrettungspolster ist ein aufblasbares Sprungrettungsgerät zur Rettung von Menschen aus Gebäuden mit einer Höhe von maximal 16 Metern bzw. der maximalen bauartbedingten Rettungshöhe.
Der kubische Rahmen ist mit einem hochfesten und schwer entflammbaren Gewebe überzogen. Das Gerüst kann mittels einer Druckluftflasche befüllt werden, es richtet sich selbstständig auf.
Trifft ein Körper auf das Polster, wird die Bewegungsenergie durch Verformung absorbiert. Nachdem die gerettete Person das Polster verlassen hat, richtet sich dieses selbstständig wieder auf und ist nach ca. 20 Sekunden wieder einsatzbereit.
Als Erstes wurde der Boden von Steinen und allen evtl. scharfen Gegenständen befreit, anschließend das Sprungpolster ausgebreitet. Die Pressluftflasche angeschlossen und geöffnet. Nachdem sich das Polster aufgerichtet hatte, wurden Eigenschaften des Sprungrettungspolsters besprochen. Anschließend wurde mit vereinten Kräften die Luft wieder aus dem Sprungpolster gedrückt, um es wieder transportfähig zu falten.
Vorteile gegenüber einem Sprungtuch sind vor allem die etwas schonendere Rettung und die deutlich geringere geforderte Manpower (2-4 Personen für das Sprungpolster gegen 16 Personen für das Sprungtuch)
Aus Sicherheitsgründen durften natürlich keine Personen in das Sprungpolster springen.