Quelle: Landkreis Hameln-Pyrmont
Damit Sie im Falle von Katastrophen oder allgemeinen Gefahren sich, Ihre Angehörigen und Ihr Eigentum schnellstmöglich schützen können, halten der Landkreis Hameln Pyrmont (Katastrophenschutzbehörde) und die kreisangehörigen Städte und Gemeinden (Gefahrenabwehrbehörden) ein System mit mehreren Warnmöglichkeiten vor. Zu den möglichen Gefahren zählen unter anderem Brände, Unwetter, Hochwasser sowie Unfälle im Bereich der Industrie und Kerntechnik.
Für den Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren im Verteidigungsfall (Zivilschutz) greift der Bund ebenfalls auf das Warnsystem zurück.
Damit Sie die verschiedenen Warnmöglichkeiten bestmöglich kennen(lernen) und die damit verbundenen Verhaltensempfehlungen verlässlich umsetzen können, haben der Kreistag, der Landrat und die Hauptverwaltungsbeamten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden einvernehmlich entschieden, quartalsweise einen kreisweiten Warntag auszurufen. Am kreisweiten Warntag, der an jedem ersten Samstag eines Quartals durchgeführt wird, werden die unterschiedlichen Warnmöglichkeiten zur Probe ausgelöst und auf verschiedenen Informationswegen weiterführende Hinweise und Verhaltensempfehlungen zur Verfügung gestellt.
Kreisweite Warntage im Jahr 2022:
Vor dem Warntag
12:00 Uhr:
12:06 Uhr:
12:12 Uhr:
Die Sirenentonfolge „Feueralarm“ wird in allen kreisangehörigen Städten und Gemeinden einheitlich am 3. Samstag eines Monats durch die KRL Weserbergland ausgelöst. Damit soll die Sirenentonfolge „Feueralarm“, die ausschließlich für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren relevant ist und ansonsten nur zur Probe der Funktionsfähigkeit der Sirenen verwendet wird, für die Bevölkerung klar von der Sirenentonfolge „Warnung der Bevölkerung“ abgegrenzt werden. Zugleich ist es wichtig, dass alle Bürgerinnen und Bürger diese Sirenentonfolge kennen, um sie unterscheiden zu können.